Kanzlei Michaelis LIVE
13.07.2021 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr (2 Stunden Weiterbildungszeit)
Das Thema Nachhaltigkeit soll künftig in der Produktberatung und -information berücksichtigt werden. In erster Linie betrifft dies natürlich nur die Versicherungsanlageprodukte oder Kapitalanlageprodukte.
Die gesetzliche Regelung findet unmittelbare Anwendung im deutschen Recht. Nachhaltigkeit ist nach der Verordnung spätestens seit dem 10. März 2021 zu kommunizieren.
Diese Regelung findet keine Anwendung auf Betriebe, die weniger als drei Mitarbeiter haben.
Alle weiteren Empfehlungen zur Umsetzung im Versicherungsmaklerunternehmen finden Sie in diesem Artikel.
Konkrete Handlungsempfehlungen zur Off-VO („Nachhaltigkeits-VO“)
und die Fragen zur Vermeidung der Maklerhaftung bei Versicherungsanlageprodukten
Schalten Sie sich rein – es wird interessant!
Oliver Timmermann, Rechtsanwalt
Daniel Schönfelder LL.M., Rechtsanwalt
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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
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