02.09.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 09.09.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Thema Maklerhaftung: VSH-Schadenfälle
aus der Praxis
Im Rahmen des All Risk-Michaelis Cover
bei der CGPA                                      

Referenten: Christian Henseler, Geschäftsführer bei der CGPA in Deutschland & Rechtsanwalt Stephan Michaelis

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber einer Versicherungsmaklerin oder einem Versicherungsmakler gegenüber dem Kunden befriedigt werden. Diese Schadenfälle dringen normalerweise überhaupt nicht an die Öffentlichkeit, da hierüber i.d.R. keine Berichterstattung stattfindet.
Der Geschäftsführer der CGPA in Deutschland, Herr Henseler, plaudert aber mal aus dem „Nähkästchen“. Seit Bestehen des All Risk-Michaelis Cover haben sich einige Schadenfälle ereignet, die seitens des Versicherers unverzüglich reguliert wurden. Lernen Sie aus diesen Schadenereignissen der Kollegen und bilden Sie sich selbst ein Bild von der zugrundeliegenden Rechtslage, der „Haftungsfalle“ und den Vorzügen einer sehr guten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Natürlich sollen Sie auch erfahren, welche besonderen Deckungserweiterungen über eine „AVB-Deckung“ für eine Versicherungsmaklerin oder einen Versicherungsmakler von besonderem Vorteil sind. Auch anhand der Schadenbeispiele erkennen Sie die Wichtigkeit von besonderen vertraglichen Leistungserweiterungen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler.

Seien Sie gespannt zu erfahren, welche Haftungsfälle sich als versicherte Schadenereignisse in den letzten Jahren ereignet haben. Denn ein Beratungsfehler kann jedem mal passieren, Hauptsache ist doch, dass die Schadenregulierung im Sinne des Versicherungsmaklers erfolgt, um die Kundenverbindung nicht zu gefährden.

Freuen Sie sich auf vertiefende Einblicke in die Schadenregulierung eines Berufshaftpflichtversicherers für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler.


Onlinefachinformationen am 17.09.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Auswahlkriterien für eine bKV aus Sicht eines unabhängigen Maklers

Referenten: Jan M. F. Dersch

Im Rahmen unseres exklusiven „Maklerstammtisches bKV“ werden wir den dynamischen Wachstumsmarkt der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) genauer anschauen. In diesem Segment hat sich in den letzten Jahren viel getan – die Zahl der Anbieter ist gestiegen, und mit ihnen die Vielfalt an Tarifen, die wir unseren Kunden anbieten können.

Diese Entwicklung stellt unabhängige Makler vor die Herausforderung, Ihren Firmenkunden einen umfassenden Marktüberblick zu verschaffen und die richtigen Auswahlkriterien zu definieren. Eine fundierte Marktanalyse ist dabei unerlässlich, um aus der Vielzahl der Angebote das Passende für den Kunden herauszufiltern. Sie müssen nicht nur die offensichtlichen Vorteile erkennen, sondern auch die Vorteile auf den zweiten Blick verstehen.

Worauf man bei der Implementierung und Verwaltung achten und worüber man mit dem Kunden sprechen sollte, erfahren Sie im „Maklerstammtisch bKV“ mit Key Account Manager Firmen Jan M. F. Dersch von der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG im Gespräch mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf MICHAELIS-LIVE.


Onlinefachinformationen am 24.09.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

„Haftungsmantel GmbH“ versus deliktische Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer

Referent: Boris Glameyer, Rechtsanwalt

Eigentlich soll ja z.B. die GmbH vor der persönlichen Haftung schützen. Dies ist auch häufig bei der GmbH oder den anderen „juristischen Personen“ der Fall. Trotzdem sind immer wieder Konstellationen festzustellen, die zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen aus der Praxis zeigt Ihnen Herr Rechtsanwalt Glameyer diese problematischen Konstellationen auf.

Dies gilt nicht nur für den Geschäftsführer einer GmbH, sondern auch für den Vorstand einer Aktiengesellschaft und anderer vergleichbarer Gesellschaften. Im Rahmen der Anlageberatung für Anlageberatungsfehler ergibt sich durchaus eine persönliche und unbeschränkte Haftung bei der Verletzung von Schutzgesetzen. Zum Beispiel im Rahmen der Beihilfe zu Paragraf 264a StGB.

Wir zeigen Ihnen aber auch noch andere Fallkonstellationen auf, um stets eine persönliche und unbeschränkte Haftungsverantwortung als Geschäftsführer zu vermeiden.