Onlinefachinformationen am 10.12.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis
Referent: Rechtsanwalt Stephan Michaelis mit seinem Kollegen Herrn Vincent Jacobsen
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ ist in aller Munde. Insbesondere die rasante Entwicklung sog. generativer künstlicher Intelligenz kündigt große Veränderungen in der Arbeitsrealität an. Mit der Einführung künstlicher Intelligenz sind genauso viele Sorgen wie Hoffnungen verbunden. Dienstleister fürchten durch künstliche Intelligenz ersetzt zu werden und Unternehmer hoffen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Auch die Versicherungswirtschaft beschäftigt sich auf allen Ebenen zunehmend mit der Implementierung von künstlicher Intelligenz. Als Branche mit hohem Datenaufkommen ist die Versicherungswirtschaft schließlich für die Umsetzung entsprechender Anwendungen und Prozesse optimiert.
Obgleich es sich bei künstlicher Intelligenz um ein heißes Thema handelt, lässt sich doch eine breite Umsetzung noch nicht erkennen. Einzig die Anwendung ChatGPT ist bereits zu einem festen künstlich-intelligenten Begleiter in der Arbeitswelt erstarkt. Unklar ist damit, wie künstliche Intelligenz den Versicherungsvertrieb und damit die Tätigkeit von Versicherungsmaklern verändern wird. Nicht minder unklar ist, welche Rechtsrisiken mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz einhergehen. Ziel der Online-Weiterbildung ist es, einen fundierten Blick in die Zukunft zu werfen und erwartbare rechtliche Entwicklungen und praktischen Gesichtspunkten vorzuzeichnen.
Unter Rekurs auf die historischen Grundlagen von künstlicher Intelligenz wird im Zuge des Maklerstammtisches eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Hierbei wird insbesondere ChatGPT in den Blickpunkt gerückt und rechtlich näher beleuchtet. Rechtsrisiken, die allgemein mit künstlicher Intelligenz zu assoziieren sind, werden herausgestellt. Die bestehenden Vorhaben der Europäischen Union zur Schaffung einer Grundsatzgesetzgebung im Bereich der künstlichen Intelligenz werden vorgestellt. Die Anwendung allgemeiner Rechtsnormen auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Maklerbetrieb wird nachvollzogen. Die Fortbildungsinhalte werden sodann im Wege der Formulierung von best pracitces zusammengeführt.
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
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