Auch in diesem Jahr möchten wir erneut für alle
Interessierten eine Intensiv-Weiterbildung im
Bereich der betrieblichen Altersversorgung
anbieten. Weil es wie immer neben ganz aktuellen
Themen auch einen nahezu unerschöpflichen Fundus
interessanter Informationen und wissenswerter
Hintergründe gibt, haben wir auch dieses Mal für
den bAV-Workshop den ganzen Tag eingeplant.
Wir hoffen sehr, dass Sie mit unseren
Referenten Markus Kirner am
05.04.2022
von
10:00 bis 17:00 Uhr
online die Zeit finden, unseren Intensiv-Workshop
zur betrieblichen Altersversorgung wahrzunehmen. Um
allen Unwägbarkeiten - soweit wie möglich -
vorzubeugen, haben wir uns entschlossen, den
Workshop wie auch schon im Vorjahr über
Microsoft Teams stattfinden zu
lassen.
Unser Spezialist für die betriebliche
Altersversorgung, Herr Markus
Kirner, wird für Sie den spannenden
Workshop gestalten.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist
seit einigen Jahren durch den Rechtsanspruch
auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des
Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil
eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie
besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von
Versicherungen oder dem Beitritt zu einer
Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine
komplexe Kombination von Arbeitsrecht,
Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht,
Zivilrecht, Betriebswirtschaft,
Versicherungsmathematik und der Produktwelt.
Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die
Beratungsdienstleistung des
Versicherungsmaklers.
Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie
sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch
für die Behandlung von Sonderfällen
detaillierte Regelungen schaffen müssen.
Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für
die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken
zu minimieren und den administrativen Aufwand
für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu
halten.
Vortragsthemen kurz
zusammengefasst:
- Inhalt ist u.a. eine Nachlese zum BRSG
(„Zuschusspflicht [noch] nicht richtig
umgesetzt: Mögliche Rechtsfolgen und
Fallstricke für Makler und Arbeitgeber“).
- Scheidung, Privatinsolvenz oder Insolvenz
des Arbeitgebers haben Auswirkungen auf alle
Formen der Altersvorsorge. Wie weit und wie
lange ist diese sicher vor dem Zugriff Dritter
(Ämter, Insolvenzverwalter,
Versorgungsausgleichsberechtigte etc.)?
- Gesetzliche Rentenversicherung als
Renditeobjekt: Wie Corona die gesetzliche
Rentenversicherung zur äußerst lukrativen
Vorsorge macht.
Aus der Welt der
bAV:
Beitragserhaltungsgarantien im Sinkflug –
90%, 80 % 60 % oder doch gleich 0%?
Auswirkungen auf die Beratungspraxis des
Vermittlers und Haftungspotentiale der
Arbeitgeber.
Tariföffnungsklausel im BetrAVG: Wo enden
die Gestaltungsrechte von Tarifverträgen?
BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung
der betrieblichen Altersversorgung: Wie
unterschiedliche Auslegungen zu neuen
Unklarheiten führen und warum doch
eigentlich alles ganz klar erscheint.
Dann natürlich wie immer „Aktuelles aus der
Rechtsprechung“.
Sollten Sie noch weitere interessante
Themenvorschläge oder vor allem auch -wünsche
haben, dann können Sie diese gerne noch
rechtzeitig bei uns einreichen.
Für diejenigen unter Ihnen, die uns erst einmal
näher kennenlernen möchten, ist als
Aufwandsentschädigung ein Pauschalbetrag in Höhe
von € 299,00 (zzgl. Umsatzsteuer)
zu entrichten. Sind Sie jedoch bereits
Dauerberatungsmandat bei uns und nehmen schon jetzt
unsere umfangreichen Serviceleistungen in Anspruch,
so reduzieren wir die Aufwandsentschädigung auf
einen Betrag in Höhe von € 99,00 (zzgl.
Umsatzsteuer). Geplant ist, dass wir
wieder in einer recht überschaubaren Gruppe diesen
Workshop durchführen, um sicherstellen zu können,
dass individuelle Fragen auch umfassend beantwortet
werden können.
Erforderlich ist natürlich eine verbindliche
Anmeldung Ihrerseits, damit wir entsprechend für
Sie planen können. Melden Sie sich bitte bei Frau
Karstens an unter
karstens@kanzlei-michaelis.de.
Wir sind davon überzeugt, dass sich eine Teilnahme
an dieser höchst informative
Weiterbildungsveranstaltung für Praktiker auszahlt
- auch wenn Sie bereits im letzten Jahr dabei
gewesen sein sollten. Auch wenn Sie bereits selbst
bAV-Experte sind, sollten Sie diese
Weiterbildungsveranstaltung nicht verpassen!
Selbstverständlich erhalten Sie ein
Weiterbildungszertifikat zum Nachweis Ihrer
absolvierten Weiterbildungsstunden.
Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe verbindliche
Anmeldung und bleiben Sie gesund!
Mit den besten bAV-Grüßen,
Ihr,