Insolvenz des Versicherungsnehmers – Praxis und Abläufeinklusive Hot-Topics: Corona sowie Rückzahlungsansprüche gegen Inkassomakler

28.09.2021  17:00-19:00

Kanzlei Michaelis LIVE

28.09.2021 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr (2 Stunden Weiterbildungszeit)

 

In bestimmten Fallkonstellationen kann ein Insolvenzverwalter die gezahlte Versicherungsprämie zurückfordern. Er richtet seine Rückforderung an den Zahlungsempfänger. Zahlungsempfänger kann auch der Inkassomakler sein.

 

Unter welchen Konstellationen ist ein Inkassomakler dann selbst rückzahlungspflichtig? Zum Beispiel, wenn er weiß, dass sein Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat. Zahlungsschwierigkeiten erkennt der Inkassomakler an ausbleibender Zahlung der Versicherungsprämie oder gar das gemeinsame Treffen von Stundungsvereinbarungen mit dem Versicherer. Anhand des unregelmäßigen Zahlungsverhaltens konnte der Inkassomakler also möglicherweise auf eine Überschuldung seines Kunden schließen.

 

Damit Sie nicht mit einmal zum Prämienschuldner (und Courtageschuldner für viele zurückliegende Jahre) werden, sollten Sie diese Informationsveranstaltung mit dem Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin nicht verpassen.

 

Die Moderation und Ihre Zuschauerfragen richten Sie bitte an Rechtsanwalt Stephan Michaelis. Sie können Ihre Fragen über das Chat-Fenster LIVE stellen.

 

Dr. Dietmar Penzlin, Insolvenzverwalter

 

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