Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit einigen Jahren durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung des Versicherungsmaklers.
Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch für die Behandlung von Sonderfällen detaillierte Regelungen schaffen müssen. Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten.
Auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie soll verdeutlicht werden, inwiefern diese Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung hat.
Vortragsthemen kurz zusammengefasst:
– Inhalt ist u.a. eine Nachlese zum BRSG („Zuschusspflicht [noch] nicht richtig umgesetzt: Mögliche Rechtsfolgen und Fallstricke für Makler und Arbeitgeber“).
– Scheidung, Privatinsolvenz oder Insolvenz des Arbeitgebers haben Auswirkungen auf alle Formen der Altersvorsorge. Wie weit und wie lange ist diese sicher vor dem Zugriff Dritter (Ämter, Insolvenzverwalter, Versorgungsausgleichsberechtigte etc.)?
– Gesetzliche Rentenversicherung als Renditeobjekt: Wie Corona die gesetzliche Rentenversicherung zur äußerst lukrativen Vorsorge macht.
Aus der Welt der bAV:
Beitragserhaltungsgarantien im Sinkflug – 90%, 80 % 60 % oder doch gleich 0%? Auswirkungen auf die Beratungspraxis des Vermittlers und Haftungspotentiale der Arbeitgeber.
Tariföffnungsklausel im BetrAVG: Wo enden die Gestaltungsrechte von Tarifverträgen?
BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Wie unterschiedliche Auslegungen zu neuen Unklarheiten führen und warum doch eigentlich alles ganz klar erscheint.
Dann natürlich immer „Aktuelles aus der Rechtsprechung“
Freuen Sie sich auf einen spannenden Weiterbildungstag für bAV Spezialisten!
Referent: Markus Kirner, Rentenberater und Spezialist der bAV
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg