Wo ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Prozesskostenfinanzierung?

24.08.2021  17:00-19:00

Kanzlei Michaelis LIVE

24.08.2021 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr (2 Stunden Weiterbildungszeit)

 

Als Versicherungsmakler dürfen Sie Ihre Kunden in der Schadenregulierung gegenüber dem Versicherer vertreten. Auch eine drohende gerichtliche Auseinandersetzung sollten Sie mit Chancen und Risiken gründlich abwägen.

 

In einem gerichtlichen Verfahren können sehr hohe Prozesskosten auf den Versicherungsnehmer zukommen. Alternativ kann ein betroffener Versicherungsnehmer aber auch Prozesskostenhilfe beantragen dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Überdies gibt es auch Unternehmen wie Omni Bridgeway, welche die Prozesskosten komplett vorfinanzieren. Unter welchen Voraussetzungen dies genau möglich ist, erfahren Sie in unserem geplanten Informationsabend. Aktuell haben gerade viele Kunden, die eine Betriebsschließungsversicherung haben, möglicherweise einen solchen Finanzierungsbedarf? Eine Prozesskostenfinanzierung ist aber auch in allen anderen Auseinandersetzungen vorstellbar.

 

Für einen Versicherungsmakler ist es wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen dem Kunden das Prozesskostenrisiko abgenommen werden kann, wenn er keine Rechtschutzversicherung hat!

 

Referentin dieses spannenden Themas ist Frau Rechtsanwältin Sandra Peters. Rechtsanwalt Stephan Michaelis begleitet die Referentin und übermittelt die Zuschauerfragen, die Sie während des Vortrages live stellen können.

 

Herr Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und für Handels- und Gesellschaftsrecht und

Sandra Peters, Rechtsanwältin OMNI BRIDGEWAY AG

 

– sponsored by OMNI BRIDGEWAY AG –


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Das Weiterbildungszertifikat wird

  • auf den bei der Veranstaltung angemeldeten Namen
  • am Ende der Veranstaltung
  • per Download

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