Betriebliche Krankenversicherung ist ein aktuell sehr stark wachsender Vorsorgemarkt. Warum braucht es gerade hier für die einfache Umsetzung bei Einführung und Abwicklung eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung? Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung gibt es hier keine spezifische gesetzliche Grundlage, an der man sich orientierten könnte. Vielmehr spielen hier allgemeines Arbeitsrecht und auch Versicherungsrecht eine wesentliche Rolle. Und natürlich ist auch Datenschutz ein wichtiges Thema.
Inhalte einer Versorgungsordnung und deren Sinn und Zweck bei Einrichtung und laufender Betreuung gerade aus Vermittlersicht erklärt Ihnen der Rentenberater Markus Kirner im Gespräch mit Dr. jur. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für die Abstimmung der Versorgungsordnung mit den Versicherungstarifen empfiehlt sich ein Blick auf die Internetseite www.app-RIORI.de.
Referent: Markus Kirner, Rentenberater
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg