Onlinefachinformationen am 12.11.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis
Referent: Sarah Kolß, Rechtsanwältin & Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland genießen, anders als z.B. in den USA, dort gilt gesetzgeberisch das Prinzip „Hire and Fire“, einen relativ umfassenden Kündigungsschutz. Es ist das Kündigungsschutzgesetz, das wichtigste Gesetz im Individualarbeitsrecht, mit dem der bundesdeutsche Gesetzgeber diesen Kündigungsschutz gestaltet. Deswegen sollten Sie als Unternehmen genau planen (gern euphemistisch als „Beendigungsmanagement“ bezeichnet), wie Sie vorgehen, wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen möchten. Dafür muss man als Unternehmer das deutsche Kündigungsschutzrecht kennen. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt im vorliegenden Fall für Ihr Unternehmen Anwendung findet. Und man sollte viele taktische Kniffe kennen, dabei z.B. auch Themen wie „Verfahrenskniffe im Arbeitsgerichtsprozess“, „Umgang mit möglichen Kündigungsgründen“, „Abmahnungen“, „Das Institut der Verdachtskündigung“, „Auflösungsverträge“, „Abfindungen“, „Freistellungen“ oder „Verbesserung von Verhandlungspositionen des Arbeitgebers“. Dieser Vortrag möchte Ihnen aus zig Jahren Erfahrung in diesem Feld wichtige Erkenntnisse für Ihre Mitarbeiterführung vermitteln. Dabei stehen bei der Beendigung von Arbeitsverträgen in der Praxis erfahrungsgemäß hohe finanzielle Risiken für den Arbeitgeber im Raum.
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
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