07.11.2023 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Michaelis LIVE
In der Branche der Versicherungsmakler ist es nicht unüblich, sogar fast typisch, viel Arbeitsbedarf in den Büros durch Teilzeitkräfte oder über befristete Arbeitsverhältnisse zu
lösen. Das Leitbild des Gesetzgebers im Arbeitsrecht ist jedoch das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis. Dies ist der Hintergrund, dass der Gesetzgeber enge Regelungen in den
Bereichen Teilzeit und Befristung im sogenannten „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ zusammen geregelt hat. Dieser Maklerstammtisch soll im Bereich von Teilzeitbeschäftigung wichtige
arbeitsrechtliche Fragen klären wie z.B. wann eine Arbeitnehmerin / ein Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat, unter welchen Bedingungen der Anspruch auf eine
Vollzeitbeschäftigung oder auf eine Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung geltend gemacht werden kann oder ob man Unterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei
betrieblichen Regelungen (wie z.B. Altersvorsorge) als Arbeitgeber machen darf. Auch weitere Themen in diesem Zusammenhang wie Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit oder das
Institut „Arbeit auf Abruf“ kommen zur Sprache. Auch das Befristungsrecht bietet leider viele Ansatzpunkte für arbeitsrechtliche Fehler von Unternehmen. Denn es ist (streng) reguliert
und hat eine Reihe von rechtlichen „Fallstricken“ wie z.B. (je nach Variante der Befristung) bezüglich des Verbots einer vorherigen Beschäftigung oder die Schriftform. Welche Arten
der Befristung gibt es überhaupt? Auch Sonderpunkte wie Renteneintritt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für diese Zeit bestehende Beendigungs- oder Verlängerungswünsche,
kommen zur Sprache. Rechtsanwalt Herr Dr. Freitag, als Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät seit Jahrzehnten Mandantinnen und Mandanten zu diesen Fragestellungen.
14.11.2023 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr
Referenten: Markus Kirner, Rentenberater
mit leichter Unterstützung und Moderation von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M.
Kanzlei Michaelis LIVE
Betriebliche Krankenversicherung ist der aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man auch daran, dass immer mehr Krankenversicherungsunternehmen mit Budgettarifen an dieser rasanten Entwicklung teilhaben wollen. Dies vergrößert nicht nur das Angebot der Versicherungsmakler an Ihre Kunden, sondern führt auch dazu, dem Kunden einen umfassenden Marktüberblick geben zu müssen. Anders als noch vor 3 Jahren mit 3 Anbietern ist nun auch in diesem Segment Marktanalyse die Grundlage der Beratung. Dabei lohnt auch der Blick ins „Kleingedruckte“, um das richtige Angebot für den Kunden zu finden.
Worauf man achten und worüber man mit dem Kunden sprechen sollte, erfahren Sie im „Maklerstammtisch bKV“ mit Rentenberater Markus Kirner im Gespräch mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis.
21.11.2023 (Dienstag) 14:00–15:00 Uhr
Referenten: Sarah Kolß, Rechtsanwältin und
Oliver Timmermann, Rechtsanwalt
KANZLEI MICHAELIS AUF DER PROFINO
Das Recht des Handelsvertreters ist in den §§ 84-92c des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. In diesem Webinar gibt Ihnen Rechtsanwältin Sarah Kolß zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Timmermann einen intensiven Überblick über die gesetzlichen Regelungen – vom Vertragsschluss, über den Provisionsanspruch bis hin zur Beendigung des Vertrags und dem Ausgleichsanspruch. Dabei wird anhand von typischen Beispielen aufgezeigt, wo die Probleme in der Praxis liegen, wie sie gelöst und durch kluge Vertragsgestaltung verhindert werden können.
28.11.2023 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr
Referenten: Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
Vincent Jacobsen LL.B., juristischer Mitarbeiter
Kanzlei Michaelis LIVE
Rechtsanwalt Michaelis bringt Sie in seinem Webinar auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zur Maklerhaftung für 2022/23. Lernen Sie die neue Haftungsrelevanz einzuordnen und zu verstehen. Lassen Sie sich die neuesten Gerichtsentscheidungen erläutern und sich die Möglichkeiten einer haftungssicheren Beratung verdeutlichen. Erfahren Sie, welche alten BGH-Entscheidungen für Sie immer noch wichtig sind.
Sie werden befähigt, Sinn und Wichtigkeit der Urteile für die eigenen Haftungsproblematiken zu erkennen und entsprechende Maßnahmen, z. B. mittels Beratungsdokumentation, Maklervertrag oder Verzichtserklärung für sich zu ergreifen. So erreichen Sie eine gesetzeskonforme und haftungssichere Beratung im Interesse Ihre Kunden.
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg