Onlinefachinformationen am 05.03.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis
Referent: Sarah Kolß, Rechtsanwältin
Die §§ 86, 86a HGB sind mit Pflichten des Handelsvertreters bzw. des Unternehmers überschrieben. Der Handelsvertreter hat sich danach zum Beispiel um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und der Unternehmer hat die in den §§ 87 ff. HGB geregelten Provisionen zu zahlen. So weit, so einfach.
Aber welche Probleme tauchen regelmäßig im Alltag auf? Welche bei der Beendigung des Vertrages?
Diese Themen sind u.a.:
– Weisungen durch den Unternehmer?
– Zulässige Provisionskürzungen bei mangelnder Betreuung?
– Kundenverarbeitungsprogramme und weitere Softwarekosten?
– Kundendaten und andere Geschäftsgeheimnisse?
– Beendigungsgründe und Ausgleichsanspruch?
Natürlich werden wir in unserem Vortrag nicht nur aufzeigen, zu welchen Problemen es kommen kann, sondern Ihnen hilfreiche Tipps und Lösungen aus der täglichen Praxis an die Hand geben. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg