21.11.2022 (Montag) 14:00 – 15:00 Uhr
Das EU-Recht wird für den Versicherungsvertrieb immer bedeutsamer. Dies liegt nicht nur daran, dass mit der IMD und IDD zwei EU Richtlinien extra für den Versicherungsvertrieb die Vermittlungsvorgaben auch für nationales Recht neu definiert haben.
Mit der Transparenzverordnung (TVO) und weiteren Regulierungsmaßnahmen wird ein regelrechtes „Regulierungsprivatrecht“ geschaffen. Der Vortrag soll einen Überblick über das EU-Sekundärrecht bieten und dabei insbesondere verdeutlichen, wie und in welcher Methode dieses unmittelbar für den Vermittler Bedeutung gewinnt.
Unverkennbar ist die EU-Kommission mittlerweile dazu übergegangen, Sekundärrecht mit dem Anspruch der Vollharmonisierung zu erlassen. Der Vortrag soll aufzeigen, in welchen einzelnen Vertriebsbereichen (Vermittlung, Erlaubnis, Kooperation, Vergütung etc.) das EU-Recht Veränderungen schafft.
Referent: Rechtsanwalt Oliver Timmermann
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg