KANZLEI MICHAELIS AUF DER PROFINO
11.04.2022 (Montag) 14:00 – 15:00 Uhr
Das deutsche Arbeits- bzw. Kündigungsrecht sieht (anders als z.B. das Arbeitsrecht in den USA) einen erheblichen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber arbeitgeberseitigen Kündigungen vor. Dieser Schutz wird im Kern über das Kündigungsschutzgesetz, dem wichtigsten Gesetz im deutschen Individualarbeitsrecht, hergestellt. Aber das Kündigungsschutzgesetz hat Voraussetzungen, damit es einschlägig ist.
Dieser Vortrag schildert nicht nur die Voraussetzungen dieses Kündigungsschutzgesetzes, sondern auch wie man als Arbeitgeber reagiert, wenn man ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kündigen möchte, und zwar sowohl bei Einschlägigkeit als auch bei Nicht-Einschlägigkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Bei Einschlägigkeit des Kündigungsschutzgesetzes gibt es dabei für Arbeitgeber viel zu beachten. Man braucht geradezu eine Strategie, deren Umsetzung der Referent optimistisch gerne als „Beendigungsmanagement“ bezeichnet. Dazu soll der Vortrag viele auch praktische Tipps zum Arbeitsrecht geben.
Referent: Rechtsanwalt Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg